Bei den lebensgefährlichen Auseinandersetzungen im Dunstkreis des Berger-88-e.V. und des TSV 1888 Amöneburg haben mich Franz-Josef Hanke und Dragan Pavlovic, beide mit beträchtlichen politischen Erfahrungen, selbstlos unterstützt. Es dauerte nicht lange, bis auch sie vom Berger-88-Gründer Christoph Aschenbach verklagt wurden. In seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 21.12.2006 heißt es:
Namens und im Auftrag des Antragstellers wird der Erlass folgender einstweiliger Verfügung beantragt, der besonderen Dringlichkeit halber ohne vorherige mündliche VerhandlungIm Amtsgericht Kirchhain hatte niemand Lust dazu. Aschenbachs Antrag wurde nach Marburg verwiesen, was juristisch fragwürdig war, doch den Widerwillen zeigt sich mit Aschenbachs Anliegen zu befassen. Die Akte landete bei der Richterin Hanewinkel. Die folgte dem Antrag nicht, sondern lud am 9.3.2007 zur mündlichen Verhandlung ins Amtsgericht Marburg.
Worum es in Aschenbachs Antrag ging, ist der folgenden falschen eidesstattlichen Erklärung Aschenbachs zu entnehmen, die er mit Wissen seiner Rechtsanwälte Klingelhöfer und Basten seiner Klage beigefügt hatte:
Der letzte, entscheidend wichtige Satz darin
Weder habe ich die wie in der Pressemitteilung behaupteten Morddrohungen gegenüber Herrn Dr. Brosa abgegeben, noch bin ich ein aggressiver Neofaschist.ist erweislich unwahr. Es sollte Hanke und Pavlovic verboten werden etwas erweislich Wahres zu schreiben.
Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt ist eine Straftat § 156 StGB. Um so mehr waren die BeobachterInnen entsetzt, als Richterin Hanewinkel darauf nicht einging. Sie setzte alles daran den Prozess mit einem Vergleich loszuwerden. Franz-Josef Hanke stimmte dem Vergleich zu - zur Bestürzung der BeobachterInnen. Hier ist das Protokoll:
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Geradezu juristisch perplex ist die Aufteilung der Kosten. Aschenbach bekam zwar alle Wünsche erfüllt. Dennoch musste er zwei Drittel der Gerichtskosten und seine Anwaltskosten vollständig bezahlen. Da die Humanistische Union anwaltlich nicht vertreten wurde, blieben mehr als 95% der Verfahrenskosten an Aschenbach hängen, was normalerweise einen verlorenen Prozess signalisiert. Richterin Hanewinkel hatte zu dieser Kostenaufteilung gedrängt, was zeigt, dass sie Aschenbachs Klage für unhaltbar hielt, aber Ruhe wollte. Schließlich ist das Ansehen der hessischen Polizei und der hessischen Justiz durch die Protektion, die diese Behörden den Berger-88- angedeihen ließen, schwer beschädigt.
3. Die Gerichtskosten trägt der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3; eine außergerichtliche Kostenerstattung findet nicht statt.und
Der Verfahrenswert sowie der Vergleichswert werden auf je 2.500,00 Euro festgesetzt.Bei einem Vergleich mit einem Streitwert von 2500 Euro fallen 81 Euro Gerichtskosten an. Aschenbach musste davon 54 Euro bezahlen, die Humanistische Union: 27 Euro.
Viele höher waren die Gebühren für Aschenbachs Rechtsanwältin Rost von der Kanzlei Dres. Klingelhöfer & Basten:
[...] eine außergerichtliche Kostenerstattung findet nicht statt.Nichtsdestoweniger kam die Rechtsanwaltskanzlei Dres.Klingelhöfer & Basten alias Johannes Klingelhöfer u.Coll auf die tolle Idee ein Drittel der Rechtsanwaltskosten bei der Humanistischen Union abzusahnen. Am 14.8.2007 erschien der Obergerichtsvollzieher H.-J. Neusser beim HU-Vorsitzenden Hanke und kassierte 273,93 Euro. Dem einen Drittel der 694,37 Euro wurden 27 Euro Gerichtskosten, Vollstreckungskosten von 21,20 Euro und Zinsen zugeschlagen. Hier ist Neussers Zahlungsprotokoll:
Hanke ist als Journalist in Marburg sehr bekannt. Es ist auch bekannt, dass er blind ist. Hanke war völlig verdattert, als der Gerichtsvollzieher vor seiner Wohnungstür stand, und unterschrieb den Überweisungszettel.
Apropos: Franz-Josef Hanke bekam in Neussers Protokoll den bei Nazis beliebten Vornamen Frank verpasst. Schuld daran hatte aber nicht Neusser, sondern die Rechtsanwaltskanzlei Klingelhöfer & Basten.
Kein Rechtsanwalt, nicht einmal eine ganze Kanzlei, hat die Macht
jemandem einen Gerichtsvollzieher ins Haus zu schicken. Er braucht dafür
einen Gerichtsbeschluss, einen so genannten vollstreckbaren Titel.
Der vollstreckbare Titel wurde in diesem Fall durch den
Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10.05.2007
der Rechtspflegerin Weiß
begründet. Dieser Kostenfestsetzungbeschluss ist, um es höflich auszudrücken,
rechtswidrig. Rechtspflegerin Weiß hat einfach den Kostenfestsetzungsantrag
der Rechtsanwälte Johannes Klingelhöfer u.Coll abgeschrieben ohne in der
Gerichtsakte nachzusehen, ob er berechtigt war.
Im Grund noch ein Skandal, der zu den anderen Skandalen des Amtsgerichts Marburg passt. Es ist schwer vorstellbar, dass die Rechtsanwälte Johannes Klingelhöfer u.Coll und die Rechtspflegerin Weiß das Absahnen unabsichtlich betrieben haben. Sie sind als Juristen ausgebildet. Sie kennen die Bedeutung von Gerichtsprotokollen und können sie richtig lesen.
Als ich von dem Coup Wind bekam, veranlasste ich ein Schreiben der HU an die Rechtsanwälte Johannes Klingelhöfer u.Coll, worauf diese den vollstreckten Betrag zum größten Teil zurücküberwiesen. Zwanzig Euro hätten gefehlt, wurde mir gesagt. Wahrscheinlich waren das die oben erwähnten 27 Euro Gerichtsgebühren.