Tausende Richter und Staatsanwälte schworen 1933 vor dem
Reichsgericht in Leipzig der NS-Herrschaft die Treue. Die
Nachfolge-Organisation des Reichsgerichts heißt
Bundesgerichtshof
(BGH).
Quelle: Den Opfern der Willkürjustiz, 1994 Schleswig.
Chor der Polizeibeamten, erst tuschelnd:
Was ist das?
dann grölend:
JAHAHAHAHAHAHAHAH!!!!!!!!
"Man kann mit Recht allmählich von einer Renazifizierung sprechen," schrieb
Paul Pagel 1951 in sein Tagebuch.
Pagel gehörte zu den wenigen CDU-Mitgliedern, die sich nicht
an der Renazifizierung beteiligten.
Die hier dargebotenen Blätter aus der Wolfsangel-Akte
2 Js 4069/03 der Staatsanwaltschaft Marburg führen vor Augen, wie Polizei und
Staatsanwaltschaft die Verfolgung eines Neonazi-Delikts vereitelt haben.
Dass dies geschehen war, wusste ich auf Grund eigener Erlebnisse. Andererseits hatte
ich schon einige Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung durchgemacht.
Viele Polizisten sind unfähig sich zu bessern und machen lieber andere
für die eigene Schlechtigkeit verantwortlich. Sie zeigen Menschen, die es wagen,
polizeiliche Verfehlungen zu kritisieren, wegen falscher Verdächtigung an.
Eine falsche Verdächtigung ist
Die Justiz ist korrupt genug um Strafverfahren, die durch Beschwerden gegen Polizisten
ausgelöst worden sind, niederzuschlagen. Stattdessen werden fingierte
Strafverfahren gegen Kritiker mit krimineller Skrupellosigkeit durchgezogen.
Wer tatsächlich etwas Falsches behauptet hat oder die Wahrheit seiner
Äußerungen nicht beweisen kann, hat kaum eine Chance mit Freispruch
herauszukommen. Denn die Justiz sieht den Vorsatz zur falschen Behauptung als gegeben an
und kehrt die Beweislast um.
Im Wolfsangel-Skandal hatte ich mir darum die Akte 2 Js 4069/03 besorgt.
Es war teuer (etwa 80 Euro), weil es in Hessen kein Informationsfreiheitsgesetz gibt.
Die Durchsicht der Akte übertraf meine schlimmsten Befürchtungen.
Die Polizeibeamten hielten die Ungeheuerlichkeiten, die sie sich geleistet hatten,
offensichtlich für normal. Dabei hatten sie, ohne sich dessen bewusst zu werden,
auf den Blättern 6, 13, 14 und anderen Geständnisse ihrer Schuld abgelegt.
Sie konnten sich nicht vorstellen, dass ihr Geschreibsel eines Tags veröffentlicht
werden würde. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde, die unten
als erstes folgt, ist zweifellos richtig.
Nichtsdestoweniger zeigte mich der beteiligte Polizist Schäfer wegen falscher
Verdächtigung an. Bearbeitet wurde die Strafanzeige vom Oberstaatsanwalt Jörg,
dem eigentlichen Schuldigen des Wolfsangel-Skandals. Der
bereits bewährte
Amtsgerichtsdirektor E.Laudi
verurteilte mich.
Laudis Trick war, genau diejenigen Polizeibeamten, welche sich vergangen hatten,
als Zeugen vorzuladen und sie aussagen zu lassen, sie hätten sich korrekt
verhalten. Dass diese Polizeibeamten Schuldeingeständnisse unterschrieben hatten,
die ihm in einer staatsanwaltlichen Ermittlungsakte vorlagen, kümmerte Laudi nicht.
Zeugen der Verteidigung, insbesondere Irmela Mensah-Schramm,
die das Fehlverhalten der Polizisten Klement und Schäfer miterlebt hatte,
ließ Laudi nicht zu.
Jörg, Laudi und andere haben sich einer schweren Grundrechtsverletzung schuldig gemacht.
Artikel 17 des Grundgesetzes sichert das Recht auf Beschwerde ausdrücklich zu.
Namen von Personen, deren Bedeutung für die Öffentlichkeit
nicht klar ist, habe ich unkenntlich gemacht.
in einer Beschwerde oder in der Öffentlichkeit geäußert wird.
Beides, Unwahrheit und Böswilligkeit, muss von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden.
Die angedrohte Strafe ist sehr hoch: bis zu fünf Jahren Gefängnis.
Dr. Ulrich Brosa
35287 Amöneburg, 4. Februar 2004
Am Brücker Tor 4
Telefon 06422 7616
Ministerium des Inneren
Herrn Volker Bouffier
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Beamte der Polizeidirektion Mittelhessen begünstigen neonazistische
Straftäter. Die Machenschaften dieser Beamten reichen von erkennbar unwahren
Behauptungen über unterlassene Hilfeleistung bis zur Fälschung von Ermitt-
lungsakten. Das ist mit Hilfe der Akte 2 Js 4069/03 bei der Staatsanwaltschaft
Marburg mühelos beweisbar.
1) Dienstaufsichtsbeschwerde über PK Klement und POK Schäfer zugeordnet der
Polizeistation Stadtallendorf.
Am 22.3.2003 rief Irmela Mensah-Schramm die Polizeistation in Stadtallen-
dorf an und bat um Schutz. Frau Mensah-Schramm wollte das tun, wofür sie die
Bundesverdienstmedaille erhalten hatte: Sie wollte für die Entfernung Hass
provozierender rassistischer und nazistischer Symbole sorgen. Frau Mensah-
Schramm beschrieb der Polizei den Ort: Drosselweg 58 in Kirchhain. Nach eini-
ger Zeit erschien im Drosselweg ein Polizeifahrzeug, das, wie ich jetzt weiß,
mit PK Klement und POK Schäfer besetzt war.
Damit Sie, Herr Bouffier, endlich verstehen, was Sie anrichten, indem Sie Personen
als Polizisten tätig werden lassen, die für diesen Dienst ungeeignet sind, werde ich
mich im Weiteren der Ausdruckweise bedienen, die PK Klement auf Blatt 6 der Akte
2 Js 4069/03 angeschlagen hat.
Der Klement und der Schäfer fuhren dreimal an uns vorbei und taten so, als
könnten sie weder die Nazizeichen noch uns wahrnehmen. Irmela Mensah-Schramm
hat den Vorgang mit aller Deutlichkeit auf den Blättern 32 bis 36 beschrieben.
Ihre Darstellung bestätige ich.
Weder der Klement noch der Schäfer haben von sich aus Anzeige wegen der ver-
fassungswidrigen Zeichen erstattet, obwohl ich die Polizei ausdrücklich auf
ihre Pflichten hingewiesen habe (Blatt 6).
Die Delikte des Klement und des Schäfer sind unterlassene Hilfeleistung sowie
Strafvereitlung im Amt. Abgesehen davon wird der Öffentlichkeit nicht zu ver-
mitteln sein, wie Personen im Polizeidienst gehalten werden, welche behaup-
ten, sie könnten nicht einmal ein Haus mit bekannter Nummer in einer bekannten
Straße finden.
Darüber hinaus hat der Klement behauptet, bei dem offensichtlichsten Nazi-
zeichen handele es sich "um ein Kreuz, dass mit viel Phantasie einer "Wolfs-
angel" ähnlich sieht" (Blatt 6). Das ist eine grobe Irreführung, über die sich
übrigens OStA Rückert von der Generalstaatsanwaltschaft mit Begeisterung her-
gemacht hat. Gegen einen Rückert wird gesondert vorgegangen. Der Klement
hat die offenkundige Lüge verbreitet, weil er über seine Pflichtverletzung
und die seines Kollegen hinwegtäuschen wollte. Einem Klement ist deswegen
nochmals Strafvereitlung im Amt vorzuwerfen.
2) Dienstaufsichtsbeschwerde über KOK Seim zugeordnet der Polizeidirektion
Marburg K10ST.
Auf meine Anzeige hin wies OStA Jörg den Staatsschutz an, "die Ermittlungen
aufzunehmen und den Beschuldigten Wxxx Lxxx ... verantwortlich zu verneh-
men" (Blatt 4). Staatsschützer Seim vernahm den Beschuldigten oberflächlich,
erweckte den Eindruck, als glaube er ihm und wandelte ihn kurzerhand vom Be-
schuldigten in einen Geschädigten um (Blatt 14). Der Seim sorgte damit dafür,
dass der Beschuldigte trotz eines eindeutig nachgewiesenen Delikts straflos
ausging.
Der Seim unterließ alles, was zu sorgfältigen Ermittlungen gehört hätte: Er
vernahm die sogenannte Mieterin Cxxx Axxx Pxxx nicht, er erkundigte sich
nicht nach dem Umgang des Beschuldigten und verglich die Aussage des Beschul-
digten nicht mit der Aussage der Zeugin Mensah-Schramm. Der Seim unterließ es
auch nachzuprüfen, ob nicht weitere nazistische oder rassistische Symbole auf
dem Grundstück des Beschuldigten zu finden seien. In der Tat ist das Symbol
der SS-Totenkopfverbände auch heute noch auf dem Grundstück des Beschuldigten
zu sehen.
Gegen einen Jörg, der das Fehlverhalten des Seim hätte korrigieren müssen,
wird gesondert vorgegangen. Dem Seim ist indessen Strafeitelung im Amt vor-
zuwerfen, und zwar durch Unterlassung dringend gebotener Ermittlungen und
Fälschung der Ermittlungsakte.
Fehlverhalten, wie ich es anhand der Akte 2 Js 4069/03 beschrieben habe, ist
hier üblich. Ich habe nie erlebt, dass Zeichen verfassungswidriger Organisa-
tionen auf Veranlassung der hessischen Polizei oder Justiz entfernt oder die
Täter strafrechtlich verfolgt wurden.
Anlagen: Kopien der Seiten 6 und 14 aus der Akte 2 Js 4069/03 der Staatsan-
waltschaft Marburg
Blatt 6
Polizeikommissar Klement und Polizeioberkommissar Schäfer können
nichts finden, nicht einmal den Drosselweg 58. Glauben Sie, dass derartige
Polizeibeamte einen Schutz vor Terror darstellen oder auch nur einen
schlichten Einbrecher dingfest machen wollen?
Aus dem Bericht geht hervor, dass Klement und Schäfer uns nicht finden wollten. Die Polizeistation Stadtallendorf verwendet eine Fangschaltung, die Telefonnummern eingehender Anrufe festhält. Die Polizei kannte deshalb Mensah-Schramms damalige Handy-Nummer 172 7502830. Sie steht im Bericht. Wenn ein Mensch einen anderen vergeblich sucht und dessen Handy-Nummer weiß, ruft er den anderen einfach an.
Klement stellt Irmela Mensah-Schramm und mich als unzuverlässige Subjekte ("die Schramm", "ein Dr.Brosa") dar und als Querulanten, die sich über ein Delikt aufregen, das es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Klement schwafelt von einem "Kreuz, dass mit viel Phantasie einer Wolfsangel ähnlich sieht".
Die im Bericht erwähnten Fotos sind aus der Akte verschwunden. Sie hätten gezeigt, wie groß die Wolfsangel im Drosselweg war und wieviel neonazistisches Zubehör dabei versammelt war. Weglassen unangenehmer Beweisstücke ist die häufigste Form der Fälschung von Ermittlungsakten.
Obschon bei sorgfältiger Lektüre des obigen Berichts die Wahrheit ablesbar ist, hat der Polizeibeamte Klement sein Verhalten nach Kräften beschönigt. Was wirklich geschah, ist der Aussage Irmela Mensah-Schramms beim LKA Berlin zu entnehmen:
Diese Aussage, obwohl Sie als Blatt 36 in der Wolfsangel-Akte liegt,
und zwar mit gültiger Unterschrift, ist von allen deutschen
Gerichten unterdrückt worden.
Blatt 7
Sogar die schlechte Zeichnung Klements macht es klar: eindeutig Wolfsangel
Blatt 11
enthält den Beweis, dass der Beschuldigte die Wolfsangel
nicht freiwillig überstrichen hat. Insgesamt war die Stadt
Kirchhain die einzige Behörde, die sich einigermaßen
korrekt verhalten hat.
Blatt 13
Staatsschützer Seim nimmt die Ermittlungen auf.
"Spurensuche: nicht stattgefunden, nicht erforderlich"
Sogar der Vermerk "Strafanzeige von Amts
wegen", der bei Straftaten gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung erforderlich ist, fehlt. Der fehlende Vermerk hat
praktische Auswirkungen. Wenn Rechtsextreme über ihre
Rechtsanwälte Akteneinsicht nehmen, sehen sie, dass sie
von der Staatsmacht nichts zu befürchten haben und dass sie
ihre Rache auf Privatpersonen
konzentrieren können.
Blatt 14
Der scharfsinnige Kriminaloberkommissar Seim benennt weder sich selbst noch
seine Kollegen Klement und Schäfer als "Anzeigende".
Seim verwandelt den Beschuldigten in eine "Geschädigte Person",
eine bedeutende Entstellung des Offensichtlichen und somit
eine Fälschung der Akte.
Oberstaatsanwalt Jörg übernimmt die Behauptung des KOK Seim,
der Hauseigentümer W L sei eine geschädigte Person.
Die Geschichte des Eigentümers W L, er wisse nicht,
wer die Sammlung nazistischer und rassistischer Zeichen auf dem Giebel
seines Hauses angebracht habe, und habe sieben Jahre lang
von der Bedeutung der Zeichen nichts gewusst,
bezeichnet OStA Jörg als "glaubwürdig". Dass der
Eigentümer Irmela Mensah-Schramm und mir eine andere
Geschichte erzählt hat, verschweigt Jörg. Und
damit das Ganze juristisch kompetent aussieht, gesteht Jörg
dem Eigentümer einen
Tatbestandsirrtum
zu.
In seiner Einstellungsverfügung zählt Jörg die
Anzeigeerstatter auf: das Antirassistische Telefon Marburg und mich.
Die Polizisten haben also von sich aus keine Anzeige
erstattet, wie ich es in meiner
Dienstaufsichtsbeschwerde behauptet
habe.
Polizisten sind in Strafsachen nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Verantwortlich ist OStA Jörg. Er hätte das Fehlverhalten der Polizeibeamten korrigieren müssen. Der Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch hat Strafanzeige gegen Jörg wegen Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt gestellt.
OStA Rückert von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hielt es ebenfalls für opportun das Vorzeigen einer riesigen Wolfsangel einfach geschehen zu lassen. Dennoch wollte Rückert zeigen, dass er klüger ist als Jörg. Er beanstandete Jörgs Einstellung wegen Tatbestandsirrtums und behauptete, das Verfahren sei wegen Verbotsirrtums einzustellen. Wie die meisten Juristen nimmt es Rückert mit den Gesetzen nicht genau. Ein Verbotsirrtum gewährt nur dann Straflosigkeit, wenn er unvermeidlich ist, was bei der Kirchhainer Wolfsangel keinesfalls einzuräumen ist. Auch Rückerts Dreh ist eine Rechtsbeugung. Sie finden Rückerts Text hier.